Keine THG-Quote mehr für freiwillig zugelassene Elektrofahrzeuge
Die Bundesregierung hat die Regelungen zur THG-Quote massiv überarbeitet. Nachdem der Bundestag diesem zugestimmt hat, ist es nicht mehr möglich, durch freiwillige Zulassung von THG-Quoten zu profitieren. Da es für diese Fahrzeugklasse keinen Schätzwert zur Emissionseinsparung gibt, wurde die Pauschale für Elektro-PKW auch für die Leichtfahrzeuge herangezogen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Anstatt einen eigenen Schätzwert für diese Fahrzeugklassen zu veröffentlichen, wird das Umweltbundesamt (UBA) zukünftig keine THG-Quoten für Fahrzeugklassen mit freiwilliger Zulassung bewilligen. Für Leichtkraftfahrzeuge ohne Zulassungspflicht wird es somit zukünftig keine THG-Prämie geben.
Dies wurde vom Bundestag so beschlossen, obwohl dies von Expert*innen und Verbänden massiv kritisiert wurde. Und das obwohl es eine Tatsache ist, dass auch diese Fahrzeugklasse viel CO2 einspart und einen bedeutenden Anteil an der Verkehrswende haben. Leichtfahrzeuge sind besonders im urbanen Bereich als Problemlöser anzusehen.
Wenn du aktiv werden möchtest, kannst du dich an den*die Abgeordnete*n des Bundestages für deinen Wahlkreis wenden. Die Kontaktdaten des*der Bundestagsabgeordneten findest du z.B. unter folgendem Link: bundestag.de
Über das Portal Abgeordnetenwatch kannst du auch direkt Fragen stellen. Mit Hilfe der Postleitzahl findest du ganz einfach den Bundestagsabgeordneten für deinen Wahlkreis: abgeordnetenwatch.de
Eine weitere Möglichkeit ist: fragdenstaat.de
Wir möchten Sie bitten, sich bei dem/der Abgeordneten in respektvoller und sachlicher Weise für eine THG-Quote bei Elektro-Leichtfahrzeugen einzusetzen. Es ist der Sache nicht dienlich, wenn eine hassvolle und beleidigende Art verwendet wird.